Typenbefreiung und CH-Zulassung
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Bevor Import-Fahrzeuge aus den USA oder Kanada in der Schweiz zugelassen werden können, benötigen diese eine Typenprüfung oder müssen Typenbefreit werden.

 

                          
Genau mit dieser Problematik beschäftigen wir uns seit nunmehr 20 Jahren und sind so in der Lage, alle Voraussetzungen für den oben beschriebenen Ablauf erfüllen zu können. Wir verfügen sowohl über das technische Know-How als auch über die Möglichkeiten, eine spezifische CH-Umrüstung für jedes Model durchführen zu können.
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Der weitaus komplexere Teil unserer Tätigkeit ist jedoch die Erfüllung der theoretischen Voraussetzungen. Fahrzeug-Datenblätter, lichttechnische Gutachten, Lärm- und Abgasverhaltens-Nachweise sind Grundlage einer jeden Typenbefreiung.
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Unsere im Laufe der Jahre entstandene Sammlung dieser Unterlagen ermöglicht uns und Ihnen einen reibungslosen Weg bis zum zulassungsfertigen Fahrzeug. Dies gilt sowohl für ältere Fahrzeuge als auch für Fahrzeuge neueren Baujahres, bei denen wesentlich strengere Normen in Bezug auf z.B. das Lärm- und Abgasverhalten angewendet werden.
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Nachfolgend haben wir Ihnen alle wissenswerten Informationen rund um die CH-Abnahme Ihres Fahrzeuges und unserem Service-Angebot zusammengestellt. Wir hoffen, wir können Ihnen damit einige Fragen beantworten und möchten Ihnen versichern, dass trotz der oben genannten Schwierigkeiten nahezu jedes Import-Fahrzeug durch uns schnell und günstig für schweizer Strassen zugänglich gemacht werden kann.
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Nachdem das Fahrzeug in der Schweiz angekommen ist, wird es vom unserem Spediteur abgefertigt und verzollt und ist somit aus dem Zollfreilager freigegeben.
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Im Zuge der Verzollung wird das für die CH-Abnahme wichtige “13.20a” erstellt. Dieses Dokument ist Grundlage für die Erstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises.
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Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug sind nun folgende Schritte erforderlich:
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  Zusammenstellung der notwendigen Papiere: US-Title/MSO oder canadisches Ownership
Lärmmessung (Vorbeifahrtsmessung ) / eventuelle Anpassungen 
ev. Abgasmessung ( Je nach Fahrzeug, Jahrgang und Treibstoffart ) 
Lichttechnisches Gutachten ( Xenon - Scheinwerfer )  
Umbau des Fahrzeuges auf die geltenden CH-Vorschriften
Beschaffen Abgasdokument und technisches Datenblatt 
Einreichen "Gesuch zur Typenbefreiung" 
MFK-Vorführung und MFK-Abnahme
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Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug zulassungsfertig und kann beim heimischen Straßenverkehrsamt angemeldet werden.