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Typenbefreiung
und CH-Zulassung |
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Bevor
Import-Fahrzeuge aus den USA oder Kanada in der Schweiz zugelassen werden
können, benötigen diese eine Typenprüfung oder müssen Typenbefreit
werden.
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Genau mit dieser
Problematik beschäftigen wir uns seit nunmehr 20 Jahren und sind so in
der Lage, alle Voraussetzungen für den oben beschriebenen Ablauf erfüllen
zu können. Wir verfügen sowohl über das technische Know-How als auch über
die Möglichkeiten, eine spezifische CH-Umrüstung für jedes Model durchführen
zu können. |
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Der weitaus
komplexere Teil unserer Tätigkeit ist jedoch die Erfüllung der
theoretischen Voraussetzungen. Fahrzeug-Datenblätter, lichttechnische
Gutachten, Lärm- und Abgasverhaltens-Nachweise sind Grundlage einer jeden
Typenbefreiung. |
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Unsere im Laufe
der Jahre entstandene Sammlung dieser Unterlagen ermöglicht uns und Ihnen
einen reibungslosen Weg bis zum zulassungsfertigen Fahrzeug. Dies gilt
sowohl für ältere Fahrzeuge als auch für Fahrzeuge neueren Baujahres,
bei denen wesentlich strengere Normen in Bezug auf z.B. das Lärm- und
Abgasverhalten angewendet werden. |
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Nachfolgend haben wir Ihnen alle wissenswerten Informationen rund
um die CH-Abnahme Ihres Fahrzeuges und unserem Service-Angebot
zusammengestellt. Wir hoffen, wir können Ihnen damit einige Fragen beantworten und möchten Ihnen
versichern, dass trotz der oben genannten Schwierigkeiten nahezu jedes
Import-Fahrzeug durch uns schnell und günstig für schweizer Strassen zugänglich
gemacht werden kann. |
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Nachdem das Fahrzeug in
der Schweiz angekommen ist, wird es vom unserem Spediteur abgefertigt und verzollt
und ist somit aus dem Zollfreilager freigegeben.
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Im Zuge der Verzollung wird
das für die CH-Abnahme wichtige
“13.20a” erstellt. Dieses Dokument ist Grundlage für
die Erstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises.
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Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug sind nun folgende Schritte erforderlich:
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Zusammenstellung der notwendigen Papiere:
US-Title/MSO oder canadisches Ownership |
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Lärmmessung (Vorbeifahrtsmessung
) / eventuelle Anpassungen |
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ev. Abgasmessung
( Je nach Fahrzeug, Jahrgang und Treibstoffart ) |
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Lichttechnisches
Gutachten ( Xenon - Scheinwerfer ) |
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Umbau des Fahrzeuges auf die geltenden
CH-Vorschriften |
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Beschaffen
Abgasdokument und technisches Datenblatt |
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Einreichen "Gesuch zur
Typenbefreiung" |
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MFK-Vorführung und MFK-Abnahme |
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Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug
zulassungsfertig und kann beim heimischen Straßenverkehrsamt
angemeldet werden.
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